Fridays for Future ist eine weltweite Bewegung und fordert die Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens und des 1,5°C-Ziels. Das gilt es für die einzelnen politischen Entscheidungsebenen zu übersetzen. 

Daraus folgt für Deutschland:

  • Nettonull 2035 erreichen
  • Kohleausstieg bis 2030
  • 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035

Für Hessen sind die spezifischen Landesforderungen in Erarbeitung und sollen vor der Landtagswahl 2023 veröffentlicht werden. 

Im Zuge der Kommunalwahlen 2021 haben wir die globale Forderung in 10 Forderungen an die Kommunalparlamente sowie die Bürgermeister*innen übersetzt. Die Positionen der zur Wahl Stehenden haben wir in einem Klima-Wahlcheck veröffentlicht.

Wir hatten Wahlchecks für:

  • Die Kreistagswahl
  • 8 der insgesamt 13 Städte und Gemeinden
  • 3 von 4 am Tag der Kommunalwahl stattfindenden Bürgermeisterwahlen

Keine Wahlchecks hatten wir leider für Grävenwiesbach, Weilrod, Schmitten, Glashütten und Steinbach. Auf die Befragung in den ersten 4 Orten mussten wir aus Kapazitätsgründen leider verzichten und in Steinbach hat uns keine einzige Partei geantwortet.

Die Klimawahlchecks finden Sie hier.

Die Forderungen waren sehr allgemein gehalten, was für das allgemeine Verständnis sinnvoll war, jedoch den Parteien auch dann eine Zustimmung ermöglichte, wenn die Ambitionen für das Ziel Klimaneutral bis 2035 nicht weit genug gingen. Das ist rückblickend festzustellen.

Darum sind wir dabei, unsere Kommunalforderungen zu konkretisieren.

Hier schon einmal ein Überblick, wohin die Reise geht.

1. Die vom Menschen verursachte Klimakrise ist eine existentielle Bedrohung. Der Hochtaunuskreis sowie alle Städte und Gemeinden müssen die Auswirkungen auf Klima und Umwelt bei sämtlichen Entscheidungen berücksichtigen.

2. Die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und die Begrenzung der globalen Erwärmung auf höchstens 1,5 Grad ist Aufgabe von höchster Priorität. Ziel ist deshalb, dass der Hochtaunuskreis, d.h. alle Städte und Gemeinden, bis spätestens 2035 klimaneutral wird. Bereits Ende der nächsten Wahlperiode des Kreistags sowie der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen müssen die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Vergleich zu 1990 um 60% gesunken sein; bis Ende der übernächsten Legislaturperiode um 85%. Daran orientieren sich der Hochtaunuskreis sowie alle Städte und Gemeinden.

3. Der Hochtaunuskreis und alle Städte/Gemeinden sorgen dafür, dass ein kommunales Klimaschutzkonzept erstellt und so gestaltet wird, dass Klimaneutralität – 1,5 Grad konform – bis spätestens 2035 sichergestellt werden kann. Sollte bereits ein Konzept existieren, das eine spätere Deadline für die Klimaneutralität als 2035 vorsieht, wird es auf das Ziel Klimaneutralität bis 2035 hin umgestaltet. Die Umsetzung des Konzeptes hat für den Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden oberste Priorität.

4. Der Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden haben das Ziel, alle Gebäude in öffentlicher Hand klimaneutral zu gestalten. Dazu müssen bestehende Gebäude energetisch saniert und alle geeigneten Dächer mit Photovoltaikanlagen und / oder Dachbegrünung ausgestattet werden.

5. Der Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden tun alles in ihrer Verantwortung stehende dafür, dass sie bis spätestens 2035 zu 100% mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Der Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden planen spezifische und sofortige Maßnahmen, um den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich zu beschleunigen. Pro Jahr, beginnend 2022, müssen min. 86 MW an Leistung durch PV & Wind zugebaut werden und der Anteil an erneuerbarer Wärme vom Gesamtwärmeverbrauch um min. 7,5% steigen.


Die aktuellsten Energiedaten für den Hochtaunuskreis, die wir finden können, haben den Datenstand 2018. Unsere Quelle ist der Energiesteckbrief des Regionalverbands Rhein-Main.



Bereich Strom

Nötig sind 100% Erneuerbarer Strom im Jahr 2035.

Im Jahr 2018 wurden 94,8% des Stroms, der im Hochtaunuskreis verbraucht wird, außerhalb vom Hochtaunuskreis erzeugt. Dieser sogenannte Importstrom bestand – rein rechnerisch – im Jahr 2021 zu 45,7% aus erneuerbarem Strom (Deutscher Strommix).

Im Jahr 2018 wurden also gerade einmal 5,2% des im Hochtaunuskreis verbrauchten Stroms auch im Hochtaunuskreis selbst erzeugt.

Die 5,2% selbst erzeugter Strom waren zum Glück zu 84,1% erneuerbar! (Hauptsächlich PV & Windkraft, aber auch etwas Biomasse, ganz wenig Klärgas/Deponiegas und extrem wenig Wasserkraft). Das bedeutet, 4,4% des im Hochtaunuskreis verbrauchten Stroms war vor Ort erzeugter erneuerbarer Strom.

Wie kann man jetzt herausfinden, wieviel des aktuellen Stroms im Hochtaunuskreis erneuerbar ist? Erstens: Das geht nur bilanziell-rechnerisch. Man muss den Importstrom (94,8% des Stroms/ca. 45% erneuerbar) und lokal erzeugten Strom (5,2% des Stroms/ca. 84% erneuerbar=4,4% des Stroms) zusammenrechnen. Dabei gibt es 2 Probleme:

  1. Hier stellt sich die Frage, ob die 4,4% erneuerbarer Strom aus dem Hochtaunuskreis überhaupt berücksichtigt werden dürfen – denn sie sind ja schon im Deutschen Strommix berücksichtigt. Wäre die Stromproduktion im Hochtaunuskreis im Deutschland- oder weltweiten Vergleich überdurchschnittlich, könnte man das als Pluspunkt vermerken oder gar berechnen, wieweit der Hochtaunuskreis bilanziell im Bereich Strom noch von 100% erneuerbar entfernt ist. Das ist nicht der Fall. Festzuhalten ist, dass der Hochtaunuskreis heute bei der Produktion erneuerbaren Stroms extrem unterdurchschnittlich, oder besser gesagt: unterirdisch schlecht dasteht. Der Hochtaunuskreis erzeugte im Jahr 2018 4,4% seines verbrauchten Stroms selbst aus erneuerbaren Quellen. Der durchschnittliche Deutsche Landkreises erzeugte im Jahr 2021 45,7% seines verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen (Deutscher Strommix).
  2. Selbst wenn wir die 4,4% erneuerbare Eigenstromerzeugung reinrechnen: Da die aktuellsten Daten des Deutschen Strommixes von 2021, die aktuellsten Daten vom Hochtaunuskreis aber von 2018 sind, können wir nur eine Schätzung abgeben, wieviel des Stroms im Hochtaunuskreis heute erneuerbar ist. Allerdings dürften die mickrigen 4,4% erneuerbare Eigenstromerzeugung nicht ins Gewicht fallen. Denn die 4,4% kann man – weil sie in den 45,7% des Deutschen Strommix bereits enthalten sind – nicht einfach auf die 45,7% aufaddieren. Wir kennen keinen Weg, das korrekt miteinander zu verrechnen.

Der bilanziell-rechnerische Weg für die kommunale Ebene ist also sinnlos. Klar ist dagegen, was passieren muss, damit Deutschland bis spätestens 2035 im Strombereich klimaneutral wird. Das ist auf den Hochtaunuskreis zu übertragen.

  1. Pro Jahr müssen in Deutschland min. 30 GW an Leistung durch PV & Wind hinzugebaut werden. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 7,12 GW.
    1. PV überallhin: Alle Dächer und Überdachungen, die es gibt (diese sind überwiegend in privater und zu einem geringen Teil in kommunaler Hand), vollständig mit Photovoltaik bedecken. Auf noch nicht überdachten Flächen extra Überdachungen aus PV errichten (z.B. Parkplätze). PV in Kombination mit Landwirtschaft nutzen (Agri-PV). Alles noch nicht mit PV Überdeckte, aber bereits Versiegelte, mit PV zu überdecken: Fassaden, Schallschutzwände,…
    2. 2% der Landesfläche mit Windrädern bebauen.
  2. Infrastruktur schaffen, um im Sommer überschüssigen PV-Strom in Wasserstoff umzuwandeln und diesen bei Dunkelflauten (besonders im Winter) in Kraftwerken wieder verstromen.

Daraus ergibt sich für den Hochtaunuskreis:

  1. Pro Jahr müssen min. 86 MW an Leistung durch PV & Wind zugebaut werden. [An dieser Stelle fügen wir noch Zahlen zum aktuellen Ausbau im HTK ein, sobald wir sie wissen.]
    1. PV überallhin: Alle Dächer und Überdachungen, die es gibt (diese sind überwiegend in privater und zu einem geringen Teil in kommunaler Hand), vollständig mit Photovoltaik bedecken. Auf noch nicht überdachten Flächen extra Überdachungen aus PV errichten (z.B. Parkplätze). PV in Kombination mit Landwirtschaft nutzen (Agri-PV). Alles noch nicht mit PV Überdeckte, aber bereits Versiegelte, mit PV zu überdecken: Fassaden, Schallschutzwände,…
    2. Alle Vorranggebiete, die der Regionale Teilplan für Erneuerbare Energien (TPEE) jemals vorgeschlagen hat, mit so vielen Windrädern bebauen, wie es naturschutzrechtlich zulässig ist. Unser größtes Potential ist das Vorranggebiet auf dem Winterstein, hier ist einer der größten Windparks Hessens geplant – und genauso haben es die anliegenden Kommunen umzusetzen: Hier muss das maximal Mögliche, nämlich 23 Windräder, herausgeholt werden. Daneben müssen Friedrichsdorf und Neu-Anspach ihre ablehnenden Beschlüsse gegenüber des eigenen Windkraftgebiets revidieren, um Windkraft wieder zu ermöglichen, woraufhin das maximal Mögliche an Windleistung zu errichten ist. Alle Städte & Gemeinden müssen überlegen, wie sie ihre Windkraft weiter ausbauen können.
  2. Die Stromnetze müssen so verstärkt werden, dass die gigantischen Überschussstrommengen im Sommer abtransportiert werden können und es müssen Wasserstoffspeicher für die saisonale Speicherung dieses Stroms entstehen. Es dürfen keine PV- oder Windanlagen abgeschaltet werden müssen.

Bereich Wärme

Nötig sind 100% Erneuerbare Wärme im Jahr 2035. Im Jahr 2018 lag ihr Anteil im Hochtaunuskreis bei – kein Witz – 2,1% (66 GWh erneuerbar von 3139 GWh Verbrauch). Pro Jahr, beginnend 2022, muss dieser Anteil also um im Schnitt min. 7,5% steigen.

Das geht wie folgt:

-> Bis 2035 müssen 60 bis 80% der Heizungen im Hochtaunuskreis Wärmepumpen sein. Der Anteil an Wärmepumpen im Gesamtheizungsbestand muss also, beginnend 2022, jedes Jahr um 4,7% bis 6,2% steigen, damit er 2035 bei 60 bis 80% liegt. Das bedeutet, pro Jahr wird bei etwa 11.000 bis 14.500 Einwohnern mit aktuell einer Gas-oder Ölheizung die Heizung ausgetauscht zu einer Wärmepumpenheizung, sowie bei jener betrieblichen sowie öffentliche Infrastruktur, die diesen Einwohnern anteilsmäßig zugerechnet werden kann.

-> Wo möglich, kann auch Nah- und Fernwärme aus erneuerbaren Quellen einen Beitrag leisten.

-> Jährlich müssen 4% der Gebäude im Hochtaunuskreis energetisch saniert werden, damit insbesondere die Wärmepumpentechnologie weniger Energie verbraucht.

Für das Erreichen von THG-Neutralität bis 2035 ist im Gebäudesektor eine deutliche Reduktion des Wärmebedarfs v. a. im Gebäudebestand sowie ein schneller und umfassender Wechsel zu Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien nötig.

Die energetische Sanierungsrate für Gebäude, die in den vergangenen Jahren bei ca. 1 Prozent des Bestands pro Jahr lag, ist deutlich zu niedrig für das Erreichen einer zeitnahen oder auch nur mittelfristigen Treibhausgasneutralität. Vor allem, wenn ein treibhausgasneutraler Gebäudebestand ohne einen nur schwer zu deckenden Mehrbedarf an erneuerbaren Energieträgern bis 2035 erreicht werden soll, muss die jährliche Sanierungsrate auf eine beispiellose Höhe von etwa 4 Prozent gebracht werden.

Bei ungenügender Sanierungsrate oder -tiefe müsste ein großer Teil der aktuellen fossilen Bedarfe zukünftig durch synthetische Energieträger gedeckt werden, deren ausreichende Verfügbarkeit bis 2035 als unsicher angesehen werden muss und deren Erzeugung mit erheblichen Umwandlungsverlusten und für die Bewohner mit starken Energiepreissteigerungen verbunden wäre.

Eine verbesserte Gebäudeenergieeffizienz erlaubt auch eine energieeffiziente und wirtschaftliche Elektrifizierung der Wärmebereitstellung über Wärmepumpen. Der Anteil von Wärmepumpen an allen Heizsystemen müsste Szenarien zufolge in einem klimaneutralen Energiesystem auf etwa 60 bis 80 Prozent ansteigen. Vor allem in urbanen Räumen sollte zudem die auf erneuerbare Energien umzustellende Nah- und Fernwärme ausgebaut werden. Schließlich kann auch die Solarthermie einen relevanten Beitrag von etwa 10 Prozent zur klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen.

6. Der Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden setzen sich für eine umfassende Verkehrswende ein – das bedeutet, dass die Verkehrsinfrastruktur im eigenen Verantwortungsbereich so umgestaltet wird, dass spätestens 2035 CO2-Neutralität möglich ist.

Im eigenen Verantwortungsbereich liegt:

Verkehr reduzieren:

-> Personenverkehrsleistung: Verkehrsvermeidende Stadt- und Raumplanung, Anreize gegen Zersiedelung.

-> Güterverkehr: Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe.

Verkehr verlagern: Durch massiven Ausbau und Attraktivierung von öffentlichem Verkehr (mehr Verbindungen & höhere Taktung, kostengünstiger), Radinfrastrukturen und Sharing-Angeboten kann eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel erreicht werden, wenn zugleich der Autoverkehr unattraktiver gestaltet wird – durch Push-Faktoren wie Tempolimits, höhere Preise (z.B. Parken) und eine Umwidmung von Straßenraum (zugunsten Radverkehr und Fußgängern). So könnte sich die Verkehrsleistung des Umweltverbunds aus Fuß- und Radverkehr sowie öffentlichem Verkehr bis 2035 verdoppeln, während der Pkw-Verkehr um die Hälfte reduziert würde. Essentiell sind Engpassbeseitigungen im Schienennetz (Elektrifizierung der kompletten Taunusbahn, Reaktivierung bzw. Neubau der Solmsbachtalbahn und Weiltalbahn, zügiger Bau der Regionaltangente West, Fortführung der U2 über den Bad Homburger Bahnhof hinaus – z.B. Tunnel unter der Louisenstraße).

Alternative Antriebe einsetzen: Ein Verbot der Neuzulassung von Verbrennungsfahrzeugen und ein davor stattfindender Phase-Out würden eine schnelle Elektrifizierung der Pkw-Flotte ermöglichen. Beim Ausstiegsdatum ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Pkw-Flotte bis 2035 aus Elektrofahrzeugen bestehen muss und Pkw mit Verbrennungsmotor ab Zulassung ca. 10 Jahre in Betrieb bleiben. Ein solches Verbot ist auf kommunaler Ebene nur vertraglich für die ÖPNV-Flotte aussprechbar. Für den Bereich privater- und geschäftlicher motorisierter Individualverkehr muss darauf hingewirkt werden, dass idealerweise ab sofort, spätestens jedoch ab 2025 freiwillig nur noch Elektrofahrzeuge neu gekauft werden.

-> 50% der bestehenden Parkmöglichkeiten bis 2025 zu E-Parkplätzen umfunktionieren (Ladepunkt plus Parkverbot für nicht-E-Fahrzeuge)
-> 80% der bestehenden Parkmöglichkeiten bis 2030 zu E-Parkplätzen umfunktionieren (Ladepunkt plus Parkverbot für nicht-E-Fahrzeuge)
-> 100% der bestehenden Parkmöglichkeiten bis 2035 zu E-Parkplätzen umfunktionieren (Ladepunkt plus Parkverbot für nicht-E-Fahrzeuge)

Dieser Plan wird ab sofort unüberhörbar kommuniziert, damit er bei den betreffenden Privatpersonen auch tatsächlich wirkt.

Es ist zu prüfen, inwieweit Fahrverbote für nicht-klimaneutrale Fahrzeuge ab 2035 umgesetzt werden können. Der Beschluss eines solchen Verbots hätte die größte Lenkungswirkung auf die private Kaufentscheidung bei Neuwagen.

Im Güterverkehr könnte bei leichten Nutzfahrzeugen ein Umstieg auf batterieelektrischen Antrieb erfolgen, bei Lkw ein Umstieg vor allem auf Wasserstoffantrieb, während für Sattelzüge eine Oberleitungs-Infrastruktur auf Autobahnen aufgebaut werden sollte. Die Kraftstoffe für die verbliebenen Verbrennungsfahrzeuge sowie den Luft- und Schiffsverkehr sollten bis 2035 schrittweise auf strombasierte synthetische Energieträger umgestellt werden. Hierbei benötigt es Wasserstoff, der aus Stomüberproduktion hauptsächlich im Sommer gewonnen wird (siehe Abschnitt Strom) und der nach der Rückverstromung im Winterhalbjahr übrig bleibt.

7. Für den Hochtaunuskreis & alle Städte und Gemeinden hat eine ökologische Stadtentwicklung Priorität. Sie sorgen mit resoluten Maßnahmen für Erhalt unversiegelter Flächen, Entsiegelung und Stadtbegrünung. Bei sämtlichen Bauvorhaben ist auf den Erhalt von Frischluftschneisen und Stadtbegrünung zu achten bzw. sind diese neu zu schaffen.

Wenn du wissen möchtest, welche Parteien unsere Forderungen umsetzten wollen kannst du dir hier unseren Klimawahlcheck ansehen.